Sportgericht

Aus gegebenen Anlass weist das Sportgericht Greiz daraufhin, dass die vorliegende Internetseite lediglich der Information der im KFA Greiz organisierten Sportvereine und den in der Spielunion Gera – Greiz betroffenen Mannschaften dient. Jegliche Veröffentlichung in den Medien, auch nur in Auszügen oder abgeänderter Form, erfordert ausdrücklich die Zustimmung der Sportgerichtes Greiz. Bei Veröffentlichung in Auszügen oder abgeänderter Form, beispielsweise Pressemitteilungen in den Printmedien, muss vor Bestätigung durch das Sportgericht der entsprechende Artikel dem Sportgerichtsvorsitzenden des KFA Greiz schriftlich zur Ansicht vorliegen. Hiermit wird das Recht auf freie Meinungsäußerung / Pressefreiheit nicht tangiert, sondern das höher angesiedelte Recht der Privatsphäre von einzelnen Personen, die durch Urteile des Sportgerichtes Greiz betroffen sind, geschützt. Eine Veröffentlichung von Namen in der Presse kommt einer öffentlichen Bloßstellung gleich, wobei in der Justiz nur Namen als Synonym, in abgeänderter Form oder lediglich mit Abkürzungen ( zum Beispiel S.B. ) verwendet werden dürfen !

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Aktualisiert am 29.04.09

Michael Fritsch
Vorsitzender des Sportgerichtes Greiz



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